Antirepression

Kennzeichnungspflicht für bayerische Polizisten!

Bezüglich des gewalttätigen Übergriffes zweier Polizeibeamten gegen Teilnehmer der 1. Mai – Demonstration in Nürnberg (siehe Nürnberger Nachrichten vom 22.05. oder www.nn-online.de/artikel.asp?art=820165&kat=10&man=3) erklärt der LandessprecherInnenrat der Linksjugend ['solid] Bayern:

„Die Tatsache, dass Polizisten von ihren eigenen Kollegen nicht identifiziert werden können, ist ein Skandal! Polizisten tragen als durch das staatliche Gewaltmonopol Bevollmächtigte eine besondere Verantwortung, die sich in kontrolliertem, differenziertem und maßvollem Verhalten ausdrücken muss. Da eine Identifizierung der Polizisten nicht sichergestellt wird, führt es dazu, dass Polizisten in der Anwendung von Gewalt vollkommen frei sind. Dies ist eine Schande für einen Staat, der sich selber gerne als Rechtsstaat bezeichnet!

Polizeigewalt ist mittlerweile zu einer Regelmäßigkeit auf Demonstrationen geworden, weshalb sie auch bei weniger erdrückender Beweislast der Öffentlichkeit ins Bewusstsein gerufen werden muss. Ohne öffentliche Kontrolle ist ein rechtsstaatliches Verhalten der Polizei nicht gesichert.

Linksjugend [’solid] Bayern fordert die Einführung einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte im Dienst, um zu verhindern, dass Schläger in Uniform sich weiterhin in der Anonymität verstecken.“

Gegen ein neues bayerisches Versammlungsgesetz!

Unsere Versammlungsfreiheit lassen wir uns nicht nehmen

Die CSU will ein neues Versammlungsgesetz beschließen. Dieses soll die vollständige Überwachung öffentlicher Meinungsäußerung durch Polizei und Behörden ermöglichen. Hierzu nur einige Beispiele: Bereits eine Zusammenkunft von lediglich zwei Personen, die sich etwas lauter unterhalten, kann als Versammlung gewertet werden. Ob Streikposten oder Biergarten-Stammtisch, wer sich “unter freiem Himmel” versammelt, muss dies gemäß dem Gesetzentwurf künftig mindestens 72 Stunden vorher anmelden und dabei die persönlichen Daten eines Versammlungsleiters, stellvertretendem Versammlungsleiters und ggf. Ordnern eintragen lassen – Auf Anfrage gilt dies sogar für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Nach dem so genannten “Militanzverbot” würden bereits “falsche” Kleidung und Anstecker sowie einheitliche Fahnen verboten und mit Bußgeldern bis zu 3000 Euro geahndet werden können. Denn: “Es ist verboten, an einer [...] Versammlung in einer Art und Weise teilzunehmen, die dazu beiträgt, dass die Versammlung oder ein Teil hiervon nach dem äußeren Erscheinungsbild [...] den Eindruck von Gewaltbereitsschaft vermittelt und damit eine einschüchternde Wirkung verbunden ist.” (vgl. Art. 7 Absatz 2) Mit solchen Generalklauseln werden nicht etwa, wie behauptet wird, rechtsextreme Gewalttaten verhindert. Im Gegenteil: Aktionen z.B. gegen Nazi-Mahnwachen werden kriminalisiert mit der Begründung, dass diese die “Rechte Dritter” verletzen würden (also die Rechte der Nazis!).
Daher sagen wir: Nein zum geplanten bayerischen Versammlungsgesetz!

['solid] Nürnberg unterstützt die von ver.di initiierte Kampagne "Rettet die Versammlungsfreiheit!"

versfreiheit

Mehr Infos gibt es hier: http://www.verdi.de/muenchen/aktive_gruppen/kampagne_rettet_die_grundrechte

Wir sind alle TerroristInnen - weg mit 129a!

Zur Verhaftung von vier angeblichen Mitgliedern der "militanten Gruppe" erklärt Felix Pithan, Bundessprecher der Linksjugend ['solid]:

"Spätestens die Begründungen der aktuellen Haftbefehle und Ermittlungsverfahren zeigen: Wer sich heute kritisch mit der herrschenden Gesellschaftsordnung auseinandersetzt, steht unter Terrorismusverdacht. So heißt es zur Begründung der Festnahme von Andrej H.: „als promovierter Politologe [sei] er zum einen intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der „militante(n) Gruppe (mg)“ zu verfassen, zum anderen [stünden ] ihm als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Bibliotheken zur Verfügung, die er unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung von Bekennerschreiben erforderlichen Recherchen durchzuführen.“

400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der attac-Sommerakademie, an der Andrej als Referent teilnehmen sollte, protestierten am Samstag gegen seine Festnahme. 40 von ihnen übergaben der Polizei an die Bundesanwaltschaft gerichtete Selbstbezichtigungsschreiben wegen Verdachts auf Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung.

Ich bekenne: Auch ich erfülle die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen eines vergleichsweise anspruchsvollen system- und herrschaftskritischen Bekennerschreibens erforderlich sind.

Mir stehen Bibliotheken zur Verfügung, die ich unauffällig nutzen kann, um die zur Erstellung eines Bekennerschreibens erforderlichen Recherchen durchzuführen.

Ich habe mich irgendwann mit Menschen getroffen, bei denen ich nicht ausschließen kann, dass sie Straftaten begehen könnten.

Von mir verfasste Artikel enthalten Schlagwörter und Phrasen, die in Texten der ‘militanten gruppe’ ebenfalls verwendet werden.

Ich beschäftige mich mit Themen wie ungerechter Weltwirtschaftsordnung, Prekarisierung, Stadt- und Regionalentwicklung.

Ich habe an Demonstrationen und anderen Aktionen gegen den G8-Gipfel teilgenommen, die nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet haben.

Da diese Punkte zur Begründung des Terrorismusverdachts ausreichen, bin ich ebenfalls verdächtig.

Kritisches Denken ist kein Verbrechen - wir fordern die Freilassung der Beschuldigten und die Abschaffung des §129a!"

Mehr Infos gibt es unter http://soli.blogsport.de/

Ein paar Infos zur Vorratsdatenspeicherung

Was ist die Vorratsdatenspeicherung?

Mit dem Beschluss, Kommunikationsdaten auf Vorrat zu speichern (welcher im Sommer/Herbst 2007 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll), werden (Tele)Kommunikationsanbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten all ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern. Diese Daten sollen dann der Polizei und der Staatsanwaltschaft zugänglich gemacht werden. Kommunikationsanbieter, die ihre Daten unvollständig oder gar nicht speichern, sollen mit Bußgeldern belegt werden. Nach dem Gesetzesentwurf, der November 2006 von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgestellt wurde, sollen dem Telekommunikationsgesetz (TKG) §110a und §110b hinzugefügt werden, nach denen folgende Dienstanbieter eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen haben:


Telekommunikationsanbieter (Umsetzungsfrist bis September 2007) :

- Zielrufnummer
- Gesprächszeitpunkt, Gesprächsdauer
- bei Handy-Verbindungen (auch SMS) : Standort des Absenders
- Geräte-ID des Mobiltelefons und SIM-Karten-ID (nach welchen Gerät und Karte eindeutig identifiziert werden können)


Email-Anbieter (Umsetzungsfrist bis März 2009) :

- Email-Adresse des Absenders und des Empfängers
- IP-Adresse des Absenders
- Zeitpunkt der Benutzung


Internetverbindungsanbieter (Umsetzungsfrist bis März 2009) :

- IP-Adresse des Benutzers
- Anschlusskennung des Benutzers
- Zeitpunkt und Dauer der Internetverbindung

Ferner sollen Email-Anbieter künftig die Richtigkeit der Angaben ihrer Kunden verifizieren. Das bedeutet, dass anonyme Email-Dienste und sonstige Anonymisierungsdienste im Internet verboten werden. Beispielsweise wurde der Dienst für anonyme SMS von o2 bereits jetzt deaktiviert.

Hintergrund:

Im Februar 2006 stimmte der EU-Rat durch die Justiz- und Innenminister für die Richtlinie, Telekommunikationsdaten auf Vorrat zu speichern. Diese Vorratsdatenspeicherung soll dazu dienen, Kriminalität aufzuklären, die in Verbindung mit Telekommunikation steht und zur Verhinderung terroristischer Akte beitragen. Diese Richtlinie wird nun von den einzelnen Mitgliedsstaaten in ihrem jeweiligem nationalen Recht verankert. Dieser Beschluss ist durchaus fragwürdig, weil zwischen der Vorstellung des Entwurfes der neuen Richtlinie und deren Beschluss lediglich drei Monate lagen. Somit war das das bisher schnellste Gesetzgebungsverfahren in der Geschichte der EU.

Irland hat im Juli 2006 gegen diese Entscheidung geklagt, und in Deutschland hat die Opposition die schwarz-rote Regierung aufgerufen, es Irland gleich zu tun. Allerdings lehnten die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD den Antrag auf eine Klage ab.


Infos und den kompletten Gesetzesentwurf findet man unter www.vorratsdatenspeicherung.de
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Treffen

Unser nächstes Treffen findet am Mittwoch, den 05. Oktober 2011, um 19:00 Uhr statt:
Ort: Büro, Humboldtstr. 104
(Haltestelle: Aufseßplatz)
E-Mail: info (at) solid-nuernberg.de

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Zuletzt aktualisiert: 21. Mai, 11:01