Ein paar Infos zur Vorratsdatenspeicherung
Was ist die Vorratsdatenspeicherung?
Mit dem Beschluss, Kommunikationsdaten auf Vorrat zu speichern (welcher im Sommer/Herbst 2007 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll), werden (Tele)Kommunikationsanbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten all ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern. Diese Daten sollen dann der Polizei und der Staatsanwaltschaft zugänglich gemacht werden. Kommunikationsanbieter, die ihre Daten unvollständig oder gar nicht speichern, sollen mit Bußgeldern belegt werden. Nach dem Gesetzesentwurf, der November 2006 von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgestellt wurde, sollen dem Telekommunikationsgesetz (TKG) §110a und §110b hinzugefügt werden, nach denen folgende Dienstanbieter eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen haben:
Telekommunikationsanbieter (Umsetzungsfrist bis September 2007) :
- Zielrufnummer
- Gesprächszeitpunkt, Gesprächsdauer
- bei Handy-Verbindungen (auch SMS) : Standort des Absenders
- Geräte-ID des Mobiltelefons und SIM-Karten-ID (nach welchen Gerät und Karte eindeutig identifiziert werden können)
Email-Anbieter (Umsetzungsfrist bis März 2009) :
- Email-Adresse des Absenders und des Empfängers
- IP-Adresse des Absenders
- Zeitpunkt der Benutzung
Internetverbindungsanbieter (Umsetzungsfrist bis März 2009) :
- IP-Adresse des Benutzers
- Anschlusskennung des Benutzers
- Zeitpunkt und Dauer der Internetverbindung
Ferner sollen Email-Anbieter künftig die Richtigkeit der Angaben ihrer Kunden verifizieren. Das bedeutet, dass anonyme Email-Dienste und sonstige Anonymisierungsdienste im Internet verboten werden. Beispielsweise wurde der Dienst für anonyme SMS von o2 bereits jetzt deaktiviert.
Hintergrund:
Im Februar 2006 stimmte der EU-Rat durch die Justiz- und Innenminister für die Richtlinie, Telekommunikationsdaten auf Vorrat zu speichern. Diese Vorratsdatenspeicherung soll dazu dienen, Kriminalität aufzuklären, die in Verbindung mit Telekommunikation steht und zur Verhinderung terroristischer Akte beitragen. Diese Richtlinie wird nun von den einzelnen Mitgliedsstaaten in ihrem jeweiligem nationalen Recht verankert. Dieser Beschluss ist durchaus fragwürdig, weil zwischen der Vorstellung des Entwurfes der neuen Richtlinie und deren Beschluss lediglich drei Monate lagen. Somit war das das bisher schnellste Gesetzgebungsverfahren in der Geschichte der EU.
Irland hat im Juli 2006 gegen diese Entscheidung geklagt, und in Deutschland hat die Opposition die schwarz-rote Regierung aufgerufen, es Irland gleich zu tun. Allerdings lehnten die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD den Antrag auf eine Klage ab.
Infos und den kompletten Gesetzesentwurf findet man unter www.vorratsdatenspeicherung.de
Mit dem Beschluss, Kommunikationsdaten auf Vorrat zu speichern (welcher im Sommer/Herbst 2007 verabschiedet wurde und am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll), werden (Tele)Kommunikationsanbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten all ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern. Diese Daten sollen dann der Polizei und der Staatsanwaltschaft zugänglich gemacht werden. Kommunikationsanbieter, die ihre Daten unvollständig oder gar nicht speichern, sollen mit Bußgeldern belegt werden. Nach dem Gesetzesentwurf, der November 2006 von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgestellt wurde, sollen dem Telekommunikationsgesetz (TKG) §110a und §110b hinzugefügt werden, nach denen folgende Dienstanbieter eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen haben:
Telekommunikationsanbieter (Umsetzungsfrist bis September 2007) :
- Zielrufnummer
- Gesprächszeitpunkt, Gesprächsdauer
- bei Handy-Verbindungen (auch SMS) : Standort des Absenders
- Geräte-ID des Mobiltelefons und SIM-Karten-ID (nach welchen Gerät und Karte eindeutig identifiziert werden können)
Email-Anbieter (Umsetzungsfrist bis März 2009) :
- Email-Adresse des Absenders und des Empfängers
- IP-Adresse des Absenders
- Zeitpunkt der Benutzung
Internetverbindungsanbieter (Umsetzungsfrist bis März 2009) :
- IP-Adresse des Benutzers
- Anschlusskennung des Benutzers
- Zeitpunkt und Dauer der Internetverbindung
Ferner sollen Email-Anbieter künftig die Richtigkeit der Angaben ihrer Kunden verifizieren. Das bedeutet, dass anonyme Email-Dienste und sonstige Anonymisierungsdienste im Internet verboten werden. Beispielsweise wurde der Dienst für anonyme SMS von o2 bereits jetzt deaktiviert.
Hintergrund:
Im Februar 2006 stimmte der EU-Rat durch die Justiz- und Innenminister für die Richtlinie, Telekommunikationsdaten auf Vorrat zu speichern. Diese Vorratsdatenspeicherung soll dazu dienen, Kriminalität aufzuklären, die in Verbindung mit Telekommunikation steht und zur Verhinderung terroristischer Akte beitragen. Diese Richtlinie wird nun von den einzelnen Mitgliedsstaaten in ihrem jeweiligem nationalen Recht verankert. Dieser Beschluss ist durchaus fragwürdig, weil zwischen der Vorstellung des Entwurfes der neuen Richtlinie und deren Beschluss lediglich drei Monate lagen. Somit war das das bisher schnellste Gesetzgebungsverfahren in der Geschichte der EU.
Irland hat im Juli 2006 gegen diese Entscheidung geklagt, und in Deutschland hat die Opposition die schwarz-rote Regierung aufgerufen, es Irland gleich zu tun. Allerdings lehnten die Abgeordneten der CDU/CSU und SPD den Antrag auf eine Klage ab.
Infos und den kompletten Gesetzesentwurf findet man unter www.vorratsdatenspeicherung.de
Gostenhof - 20. Jul, 19:57